Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltung der Bedingungen

Alle unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit. Insbesondere werden abweichende Bedingungen und Gegenbestätigungen des Kunden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie für jedes einzelne Geschäft schriftlich von uns bestätigt werden.


2. Vertragserklärungen

Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zu Stande. Leisten wir ohne vorherige Auftragsbestätigung, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen der Textform (elektronische Datenübermittlung mit qualifizierter Signatur, Telefax mit rechtsgültiger Unterschrift oder Schriftform) so weit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen. Ein Verzicht auf die Einhaltung der Formvorschriften ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.


3. Leistungsumfang

Für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Für die Richtigkeit dieser Angaben haften wir nur nach den Regelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und nur, wenn wir im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von einer etwaigen fehlerhaften Angabe Kenntnis hatten und/oder die Angabe nicht vor Vertragsschluss richtig gestellt bzw. widerrufen war.


4. Leistungszeit

Leistungszeitangaben sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir bestätigten den Leistungstermin ausdrücklich als verbindlich. Eine vereinbarte Leistungszeit beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor die vereinbarte Anzahlung geleistet ist. Jede Änderung der Bestellung nach Auftragsbestätigung bewirkt die Aufhebung eventuell verbindlich vereinbarter Fristen, Termine oder Vertragsstrafen. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist.

Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch oder Veranlassung des Kunden, so trägt der Kunde nach Ablauf eines Monats ab der Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten. Für die Lagerung berechnen wir 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Erklärt der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nicht seine Bereitschaft zur Entgegennahme der Leistung oder gerät er mit der Zahlung der Lagergebühren in Verzug, dürfen wir über den Liefergegenstand anderweitig verfügen und den Kunden mit angemessener Fristverlängerung beliefern oder die Leistung verweigern und Schadenersatz statt Erfüllung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung verlangen.

Der Kunde darf nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen, auch Streik und Aussperrung sowie sonstige Ereignisse, die die Fertigung oder die Ablieferung erschweren, insbesondere Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, geben uns das Recht, die Leistungszeit entsprechend der Beeinträchtigung durch unverzügliche Anzeige an den Kunden zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Dies gilt auch, wenn derartigen Umstände bei unseren Zulieferern eintreten. Die genannten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen. Im Fall der Verzögerung der Leistung ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Hat die verzögerte Leistung für den Kunden kein Interesse, kann er ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall, dass wir vom Vertrag zurücktreten, werden wir eine etwa vom Kunden geleistete Anzahlung unverzüglich erstatten.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die im Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung gültigen Preise. Die Preise sind Netto-Preise, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk. Zölle, Steuern und sonstige Nebenkosten werden wir zu Selbstkosten berechnen.

Die Verpackungskosten betragen € 7,00. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Zahlungen haben in bar an unserem Geschäftssitz zu erfolgen. Die Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar fällig.

Zur Entgegennahme von Geld oder anderen Zahlungsmitteln ist nur berechtigt, wer durch ausdrückliche, schriftliche Vollmacht von uns dazu ermächtigt ist. Bei Zahlungseingang bzw. Lastschrifteinzug vom Konto, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung gewähren wir einen Skonto von 2%. Ausgenommen hiervon sind Angebotspreise und rabattierte Preise.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden und uns bleibt das Recht vorbehalten, einen geringen bzw. höheren Schaden nachzuweisen. Tritt der Kunde vom Auftrag zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages fällig.

Außerdem werden unsere sämtlichen noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Das Gleiche gilt, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich mindern, insbesondere, wenn in das Vermögen des Kunden die Zwangsvollstreckung betrieben oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird. Der Kunde ist nur berechtigt, gegen unsere Forderung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware einschließlich Zubehör bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch der künftigen – Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftverbindung vor. Haben wir dem Kunden Kontokorrent eingeräumt, dient der Eigentumsvorbehalt auch der Sicherung eines etwa offenen Saldos. Der Kunde darf unbezahlte und/oder an uns sicherungsübereignete Leistungsgegenstände (Vorbehaltsware) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die dem Kunden gegen den Erwerber zustehenden Vergütungsansprüche tritt er zur Sicherung unserer Forderung an uns ab. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Zahlt der Kunde fällige Forderungen trotz Mahnung nicht binnen einer Woche, sind wir ermächtigt, unter Vorbehalt Ware nach unserer Wahl zu identifizieren, zu markieren und zurückzuholen. Zu diesen Zwecken wird uns schon jetzt vom Kunden das Hausrecht an seinem Grundstück eingeräumt. Ebenso haben wir in diesem Fall das Recht, die Abtretung gegenüber dem Erwerber offen zu legen. Der Kunde hat auf unser Verlangen hin sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich sind, insbesondere Name und Anschrift des Erwerbers sowie die Höhe seiner Forderung des Kunden gegen den Erwerber und die Abtretung offen zu legen.


7. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht auf den Kunden über, sobald der Leistungsgegenstand dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir die Versendungskosten oder die Anlieferung übernommen haben, oder wenn Teillieferungen erfolgen. Hat der Kunde den Transport des Leistungsgegenstandes übernommen oder verzögert sich der Versand des Leistungsgegenstandes durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so gehen die vorstehend genannten Gefahren mit unserer schriftlichen Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Anweisung des Kunden werden wir auf seine Kosten den Leistungsgegenstand in branchenüblichem Umfang für die Dauer einer etwaigen Aufgewahrung bei uns und/oder für den Transport gegen Beschädigung und Untergang versichern. Der Kunde ist unbeschadet seiner Rechte verpflichtet, angelieferte Ware in Empfang zu nehmen, auch wenn sie offensichtliche Mängel aufweist und diese unentgeltlich für uns zu verwahren. Verweigert der Kunde die Annahme, so sind wir berechtigt, 25 % des Netto-Warenwerts zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden und uns bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. höheren Schadens vorbehalten.


8. Leistungsstörungen

Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich nach Eingang auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Beanstandungen jedweder Art sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften muss er uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Leistungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Unterlässt es der Kunde, einen offensichtlichen Mangel oder eine Fehlmenge innerhalb vorgenannter Frist schriftlich zu rügen, so gilt unsere Leistung als vertragsgemäß. Wir stehen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür ein, dass der Leistungsgegenstand in mangelfreiem Zustand unser Haus verlassen hat. Zu Gunsten des Kunden wird vermutet, dass ein solcher Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, der innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang entdeckt und uns gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt wird. Wir dürfen jedoch den Nachweis führen, dass der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei war. Der Anspruch des gewerblichen Kunden auf Nacherfüllung verjährt im Übrigen nach einem Jahr ab Entstehen des Anspruchs.


9. Nacherfüllung

Abweichungen von Angaben oder Vereinbarungen hinsichtlich Qualität und Menge von bis zu +/- 10% stellen keinen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften des Leistungsgegenstandes dar, der den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt. Im Fall der Lieferung einer in diesem Sinne unbeachtlichen Mindermenge reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden anteilig, bei einer unbeachtlichen Mehrmenge erhöht sie sich entsprechend. Elektrotechnisches Material gilt als vertragsgemäß, wenn es den Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) entspricht. Im Fall eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder bleiben zwei Versuche der Nacherfüllung erfolglos, kann der Kunde die vertragliche Vergütung hinsichtlich des mangelbehafteten Teils des Leistungsgegenstandes entsprechend reduzieren und/oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag kommt nur in Betracht, wenn durch den Mangel des Leistungsgegenstandes unsere Gesamtleistung den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Zweck erheblich beeinträchtigt oder sonst für den Kunden kein Interesse hat. Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, werden wir von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit. Für die Nacherfüllung wird nur in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Leistungsgegenstand. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, bis zur Höhe eines dem mangelfreien Anteil des Leistungsgegenstandes entsprechenden Teils unserer noch offenen Forderungen die Nacherfüllung zu verweigern.


10. Umtausch- und Rücktrittsausschluß

Bei Designerstücken, Verbrauchsware, Lasergeräten und Sonderanfertigungen ist der Umtausch und Rücktritt ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Rücknahme der Ware durch uns. 

11. Haftungsbegrenzungen Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung (insbesondere übermäßige Beanspruchung), ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektronchemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind. Unsere Haftung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen am betreffenden Leistungsgegenstand und/oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Zustimmung durchgeführt, veranlasst oder zugelassen hat, es sei denn, der Kunde führt den Nachweis, dass diese Änderungen nicht (mit-) ursächlich für den Schaden waren. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst entstanden, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen bei Fehlern des Leistungsgegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen nicht am Liefergegenstand selbst entstandene Schäden abzusichern. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Schadenshöchstbetrag begrenzt, den wir bei einer inländischen Versicherung zu taxmäßigen, vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigten Bedingungen versichert haben oder hätte versichern können. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unangemessene Vorschriften sind mit demjenigen Teilgehalt aufrechtzuerhalten, der sich als selbstständiger Bestandteil aus der unangemessenen Gesamtregelung lösen lässt.


13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist das für Quedlinburg zuständige Gericht.